Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen MDH Autoservice, Inhaber Metin Dogan Han, Egerstraße 73, 41236 Mönchengladbach (nachfolgend „MDH Autoservice") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") abgeschlossenen Verträge über Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn MDH Autoservice diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Kostenvoranschlag
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von MDH Autoservice oder durch Beginn der Ausführung zustande. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich als solcher bezeichnet ist. Wesentliche Überschreitungen (mehr als 15 %) werden dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung mit Abnahme des Fahrzeugs sofort und ohne Abzug in bar, per EC-Karte oder Überweisung zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
§ 4 Ausführung und Fertigstellung
Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Lieferengpässe bei Ersatzteilen oder zusätzlich festgestellter Mängel verlängern die Fertigstellungsfrist angemessen.
§ 5 Abnahme und Abholung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Überschreitung dieser Frist kann MDH Autoservice eine angemessene Standgebühr für den Stellplatz berechnen. Bei fehlender Abholung nach Mahnung besteht ein Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrecht gemäß §§ 647, 1257 BGB.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MDH Autoservice, soweit sie ohne wesentliche Beeinträchtigung des Fahrzeugs wieder ausgebaut werden können.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Reparaturarbeiten und Ersatzteilen zwei Jahre ab Abnahme; für gewerbliche Kunden ein Jahr. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zunächst ist MDH Autoservice Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 8 Haftung
MDH Autoservice haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt. Für nicht am Fahrzeug befindliche Gegenstände (z. B. persönliches Eigentum im Fahrzeug) übernimmt MDH Autoservice keine Haftung, sofern kein Verschulden vorliegt.
§ 9 Erweitertes Pfandrecht
MDH Autoservice steht für alle Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden zu (§§ 647, 1257 BGB), sofern das Fahrzeug in den Besitz von MDH Autoservice gelangt ist.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit gesetzlich zulässig – Mönchengladbach. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB wurden nach bestem Wissen auf Basis geltender deutscher Rechtsprechung formuliert. Für eine rechtssichere Prüfung – insbesondere im Hinblick auf branchen- und betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. Kfz-Meisterbetrieb, Vertragswerkstätten, Karosserieverträge) – empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
